In der öffentlichen Wahrnehmung dreht sich der sog. Abgasskandal ganz wesentlich um den Vier-Zylinder-Dieselmotor vom Typ EA189. Zugegebenermaßen stellt dieser Motorentyp zahlenmäßig wohl auch den überwiegenden Teil der betroffenen Fahrzeuge dar. Doch auch Kunden mit anderen Motoren können vom Abgasskandal bzw. durch sog. „Schummelsoftware“ betroffen sein, was jüngst wieder bestätigt wird.
Mit Pressemitteilung vom 23.01.2018 teilt das Kraftfahrtbundesamt mit, dass nunmehr auch bei der Überprüfung der Audi 3.0 (Euro6) Dieselmodelle A4, 5, 6, 7, 8, Q5, SQ5 und Q7 unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen wurden. Demnach arbeitet eine sog. schnelle Motoraufwärmfunktion nahezu nur im NEFZ-Prüfzyklus, nicht dagegen im realen Straßenverkehr. Nach Auskunft des KBA sollen in Deutschland rund 77.600 Fahrzeuge betroffen sein.
Hier scheint sich eine gewisse Parallele zu den Vierzylinderdieseln des Volkswagenkonzerns vom Typ EA189 einzustellen. In diesen Fällen, die seit 2015 bekannt sind, zeichnet sich mittlerweile ab, dass Verfahren gegen den Motorenhersteller gute Aussichten auf Erfolg haben.
Autor:
Bodo Winkler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht