Sich mit dem Thema der Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen, ist für viele Unternehmer kein Lieblingsthema. Gerade für personenbezogen organisierte und inhabergeführte Unternehmen ist die Frage der Unternehmensnachfolge aus einer Vielzahl von Gründen aber rechtzeitig zu entscheiden. Die Regelung der Unternehmensnachfolge muss auch nicht zwangsläufig dazu führen, dass der Unternehmer das „Steuer aus der Hand gibt“ und keine weiteren Einwirkungsmöglichkeiten in das von ihm aufgebaute Unternehmen hat. Die unternehmerische Verantwortung gebietet es aber, sich mit dem Thema der Unternehmensnachfolge überhaupt auseinanderzusetzen und regelmäßig in der Praxis anzutreffende Fehler zu vermeiden.

Wiederholt ist festzustellen, dass Unternehmer überhaupt keinerlei Regelungen zur Unternehmensnachfolge getroffen haben. Dieses ist der „Super-Gau“ in Bezug auf eine unternehmerisch zwingend notwendige Regelung der Unternehmensnachfolge. Denn auch der junge Unternehmer ist nicht davor gefeit, unter anderem auf Grund von Unglücksfällen plötzlich zu versterben. Sofern überhaupt keinerlei Regelungen zur Unternehmensnachfolge rechtswirksam getroffen worden sind, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge mit ihren unterschiedlichen Variationen ein. Ein vom Unternehmer straff und erfolgreich geführtes Unternehmen wird dann sehr schnell zum Spielball widerstreitender Erbeninteressen und „bis aufs Blut“ verfeindeter Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Die Tage des weiteren Fortbestands des Unternehmens sind dann zählbar!

Genauso wichtig bei der notwendigen Klärung der Unternehmensnachfolge ist die klare Festlegung der Ziele einer Unternehmensnachfolge. Sicherlich soll durch die Unternehmensnachfolge das Unternehmen als Ganzes erhalten werden, damit auch eine wirtschaftliche Absicherung des Unternehmers und dessen Ehepartners langfristig gesichert ist.

Durch entsprechende rechtliche Regelungen lässt sich auch für den Unternehmer nicht nur seine eigene wirtschaftliche Absicherung für den Lebensabend sicherstellen, auch lässt sich über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten die sich zwangsläufig ergebende Steuerlast auf ein Minimum begrenzen. Das Ende 2008/Anfang 2009 in Kraft getretene Erbschaftssteuerreformgesetz hat im Ergebnis dazu geführt, dass gerade steuerliche Themen in ihrer Wertigkeit enorm angestiegen sind. Bei fehlenden oder unzureichenden Regelungen zur Unternehmensnachfolge können steuerliche Lawinen ausgelöst werden, die nicht nur für das Unternehmen auch die Unternehmensnachfolger existenziell gefährdend sein können.

Selbst wenn der Unternehmer sich aber zur Unternehmensnachfolge bereits Gedanken gemacht und eine Entscheidung getroffen hat, kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass sich gesellschaftsvertragliche Regelungen des Unternehmens überhaupt nicht mit isoliert vorgenommenen erbrechtlichen Regelungen des Unternehmers vereinen lassen. Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge ist daher nicht nur über das Ob und wie der Unternehmensnachfolge im Interesse des Unternehmers und des Unternehmens zu entscheiden, sondern zur Schaffung von Rechtsklarheit und Vermeidung von Konfliktpotential ist es zwingend erforderlich, erbrechtliche Regelungen mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen des Unternehmens und teilweise familienrechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen, um „das Feld zu bestellen“ und im Sinne der Kontinuität und Stabilität den weiteren Erfolg des Unternehmens zu gewährleisten.

Bei Fragen zu diesem Themengebiet kontaktieren Sie bitte Herrn Rechtsanwalt Olaf Handschuh.