Ab dem 25.05.2018 wird das neue Bundesdatenschutzgesetz gelten. Dies ist das Ergebnis der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung, die eine Harmonierung des Datenschutzes innerhalb der Union zum Ziel hat und ebenfalls ab diesem Datum Geltung entfalten wird.

Kunden, Arbeitnehmern und anderen Verbraucher wird künftig die Möglichkeit eröffnet werden, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen – und das ist wesentlich – auch wenn der Schaden nicht hinsichtlich des Vermögens eingetreten ist: Eine erhebliche Haftungsgefahr für Unternehmen.

Der Beschäftigtendatenschutz wird neu gefasst werden und bestehende Betriebsvereinbarungen sollten auf den Prüfstand gestellt werden, um einer Haftung zu entgehen. Auch Videoüberwachung und Profiling werden künftig an anderen Regelungen gemessen werden, als bisher.

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.

Im Ergebnis sollten Unternehmen daher proaktiv handeln, um sich auf die Zeit nach dem 25.05.2018 vorzubereiten.