Nunmehr auch die Modellreihe GLK betroffen

Nunmehr ruft das Kraftfahrtbundesamt auch ca. 60.000 Mercedes-Pkw der Baureihe GLK zurück. Auch hier geht es um die Frage von illegalen Abschalteinrichtungen bzw. den sog. Thermofenstern. Dieses führt im Ergebnis dazu, dass die betroffenen Fahrzeuge auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenverkehr.

Von dem neuerlichen Rückruf betroffen sind die Modelle GLK 220 CDI, wobei Fahrzeuge in Betracht kommen, die zwischen 2012 und 2015 gebaut worden sind. Auch hier liegt wieder zugrunde der Motor OM651.

Dieser Motor ist in anderen Aufbaustufen bereits vor längerer Zeit in den Fokus geraten. Es gibt auch bereits Gerichtsentscheidungen u. a. des Landgericht Stuttgart, die die Verwendung eines sog. Thermofensters als nachgewiesen und rechtswidrig einstufen. Mit der hier gegenständlichen Entscheidung ist Mercedes Benz zur Rücknahme einer C-Klasse verpflichtet worden. Mittlerweile sind somit zumindest die Motorbaureihen OM651 und OM642 in den Fokus geraten. Damit können auch nahezu alle Baureihen betroffen sein, da es kaum Modellreihen gibt, in denen weder der Vier-Zylinder-Diesel noch der Sechs-Zylinder-Diesel Verwendung gefunden haben. Der Konzern widerspricht dem.

Die Betroffenheit eines Fahrzeuges kann der Eigentümer auf der Homepage des Konzerns überprüfen. Dort kann über die Abfrage der sog. Fahrzeugidentifikationsnummer die Auskunft herbeigeführt werden, ob das Fahrzeug von dem KBA-Rückruf oder von einer sog. freiwilligen Kundendienstmaßnahme betroffen ist. Zum Hintergrund ist mitzuteilen, dass das Landgericht Stuttgart bereits ein Fahrzeug, das „nur“ Gegenstand der sog. freiwilligen Kundendienstmaßnahme gewesen ist, als mit einem Thermofenster ausgerüstet eingestuft hat und dem Käufer Ansprüche gegen den Konzern aus unerlaubter Handlung zugesprochen hat.

Bodo Winkler

Autor:
Bodo Winkler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht