Die Zahl an Feuerbestattungen nimmt in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren ständig zu. Neuerdings gerät immer mehr in den Fokus, was mit dem in der Asche verbleibenden Zahngold und anderen Edelmetallen geschieht. Es liegt eine Schätzung vor, wonach bei Einäscherungen jährlich Gold und Edelmetalle verbleiben im Wert von mindestens 36 Mio. Euro. In der Praxis ist durchaus üblich, dass Krematorien die zurück gebliebenen Wertstoffe verkaufen oder sich vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen lassen, dass die Erlöse aus dem Verkauf beispielsweise gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden können. In rechtlicher Hinsicht ist unter den Juristen umstritten, wem die zurück gebliebenen Wertstoffe rechtlich zustehen und wem ein aus einem Verkauf etwaiger Erlös zusteht. Weder im Feuerbestattungsgesetz noch in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Länder findet sich hierzu eine Regelung. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, wem auf keinen Fall das nach einer Feuerbestattung in der Asche befindliche Gold und die weiteren Edelmetalle zustehen: Ein Arbeitgeber, der ein Krematorium betreibt, hat für den Fall, das einer seiner Arbeitnehmer Zahngold aus den Kremierungsrückständen an sich nimmt und dieses nicht mehr herausgeben kann, gegen diesen Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch, so das Bundesarbeitsgericht.