Oft soll eine GmbH im Stillen über eine gesetzlich mögliche Liquidation abgewickelt werden. Meistens ist der ehemalige Geschäftsführer einer GmbH dann auch deren Liquidator.

Auch bei der Liquidation einer GmbH gelten für deren Liquidator wie bei einem GmbH-Geschäftsführer dringend zu beachtende Regeln, sonst kommt es zu einer persönlichen Haftung des Liquidators.

So hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden, dass ein Liquidator, der im Rahmen der Liquidation einer GmbH mit anschließender Löschung von dieser im Handelsregister einen Gläubiger fahrlässig vergisst, diesem Gläubiger gegenüber persönlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zwar ist die Höhe dieses Schadensersatzes beschränkt auf die Höhe der verteilten Beträge, je nach wirtschaftlicher Ausstattung einer GmbH können hier aber nennenswerte Haftungsbeträge gegen den Liquidator einer GmbH erreicht werden.

Der Liquidator hat daher bei der Liquidation einer GmbH die höchstmögliche Sorgfalt bei der Regulierung der Verbindlichkeiten walten zu lassen.

Weitere Informationen über unsere Leistungen zu diesem Thema und unsere Kontaktdaten erhalten Sie im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht.

Olaf Handschuh

Autor:
Olaf Handschuh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht