Aufgrund der Auswirkungen der derzeitigen Corona-Krise beabsichtigt das Bundesjustizministerium die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zu entschärfen. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, sollen mehr Zeit bekommen, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei Ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung sei für diese Fälle zu kurz bemessen, deshalb ist beabsichtigt, diese Insolvenzantragspflicht bis zum Herbst auszusetzen. Eine dementsprechende gesetzliche Regelung ist noch nicht in Kraft, wird aber kurzfristig erwartet. Geschäftsführern von GmbHs und Vorständen von Aktiengesellschaften sollten daher die weitere gesetzliche Entwicklung im Auge behalten und nicht im Hinblick auf eine vermeintliche Insolvenzantragspflicht einen Insolvenzantrag stellen. Für weitere rechtliche Beratungen zu dieser Thematik stehen wir gerne zur Verfügung.

Olaf Handschuh

Autor:
Olaf Handschuh
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht