Für Unternehmen mit 11 – 249 Mitarbeiter hat die Bundesregierung für den Mittelstand einen umfassenden Schutzschirm errichtet und jetzt am 06.04.2020 veröffentlicht.

Ein Unternehmenskredit wird zu 100 % durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Das dürfte/müsste für die entsprechenden Unternehmen deutlichst die Chance erhöhen, eine Kreditzusage zu erhalten.

Zur Zeit ist die Antragstellung auf der Homepage der KfW- Bank noch nicht möglich, wir gehen von einer kurzfristigen Freischaltung aus und werden hierüber berichten.


Das Wichtigste im Überblick:

  • Das KfW-Schnellkreditprogramm gilt für Unternehmen mit 11 – 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind;
  • Der Förderkredit kann für Anschaffungen und laufende Kosten genutzt werden;
  • Der Zinssatz liegt aktuell bei 3 % p.a.
  • Der Kredit hat eine Laufzeit von 10 Jahren
  • Der maximale Kreditbetrag errechnet sich wie folgt:
    Bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000,00 €
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000,00 €
  • Es findet eine 100-prozentige Risikoübernahme durch die KfW statt
  • Eine Risikoprüfung durch die Hausbank erfolgte nicht
  • Voraussetzung für die Kreditgewährung:
    Das Unternehmen hatte zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet. Dieser Gewinn muss entweder im Geschäftsjahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre erzielt worden sein.

Dieses Schnellkreditprogramm erleichtert die kurzfristige Kreditgewährung und Liquiditätssicherung für Unternehmen mit 11 – 249 Mitarbeitern, da eine zeitaufwendige Vorprüfung durch die Hausbank entfällt. Gerade in den jetzt schwierigen wirtschaftlichen Zeiten ist jede Zeitersparnis für Unternehmen bei der Generierung von neuen Kreditmitteln von höchster Wichtigkeit.

Sobald die Freischaltung für die Antragstellung auf der Homepage der KfW-Bank erfolgt ist, werden wir Sie informieren.

Weitere Informationen über unsere Leistungen zu diesem Thema und unsere Kontaktdaten erhalten Sie im Bereich Handels- Gesellschaftsrecht.

Olaf Handschuh

Autor:
Olaf Handschuh
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht