Wie zu erwarten war, versucht der Insolvenzverwalter des Energieversorgers TelDaFax eine Vielzahl von Kunden der TelDaFax auf Zahlungen in Anspruch zu nehmen. Das kuriose daran ist, dass viele Kunden des insolventen Energieversorgers TelDaFax selbst eigene Forderungen gegen den Energieversorger TelDaFax haben, diese Forderungen aber möglicherweise aus rechtlichen Gründen nicht gegen die vom Insolvenzverwalter des Energieversorgers TelDaFax geltend gemachten Ansprüche aufrechnen können. Im Ergebnis erleiden eine Vielzahl von Kunden des insolventen Energieversorgers TelDaFax dadurch einen doppelten Schaden.
Der vom Insolvenzverwalter des insolventen Energieversorgers TelDaFax geltend gemachte Anspruch gegen die Kunden ist aber nicht per se rechtlich begründet. Denn viele Kunden hatten ihre Verträge mit einer TelDaFax Marketing GmbH abgeschlossen. Diese hat dann die Verträge an eine TelDaFax energy als Lieferanten weitergegeben, ohne vorher die Kunden um Zustimmung zu dieser Weitergabe zu bitten. Die derartige Weitergabe von Verträgen ist aber ohne Zustimmung des Kunden rechtlich nicht möglich.
Weiter ist es in der unübersichtlichen Konzernstruktur der TelDaFax dazu gekommen, dass die TelDaFax energy GmbH ihre angeblichen Forderungen an eine Firma TelDaFax Services GmbH abgetreten hat. Hier können Kunden im Rahmen der Forderungsabwehr geltend machen, dass eine eigene Forderung der TelDaFax Services GmbH gegen den Kunden gar nicht besteht, deswegen eine Abtretung unwirksam sei.
Der Vielzahl der TelDaFax-Geschädigten ist daher dringend nahezulegen, bei Inanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter bzw. einer von diesem eingeschalteten Inkassogesellschaft unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen, damit unberechtigte Forderungen zurückgewiesen und ein weiterer finanzieller Schaden der Kunden vermieden wird.
Bei Fragen zu diesem Themenkomplex wenden Sie sich bitte an den Autor Rechtsanwalt Olaf Handschuh – Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Gesellschafts- und Handelsrecht mit Sitz in Bückeburg.