Trotz der Insolvenzantragstellung durch die Firma Schlecker bestehen die Rechte der Arbeitnehmer unverändert fort. Denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nur die vorläufige starke Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Ulm angeordnet worden. Dadurch nimmt der vom Amtsgericht Ulm eingesetzte vorläufige starke Insolvenzverwalter die Rechtstellung des Arbeitgebers der Tausenden von Mitarbeitern der Firma Schlecker ein. Auch der vorläufige starke Insolvenzverwalter der Firma Schlecker ist an die mit den Arbeitnehmern abgeschlossenen Arbeitsverträge vollständig gebunden und kann nicht einseitig die Rechte der Arbeitnehmer beschneiden.

In der Kanzlei Handschuh + Lehmann – Rechtsanwälte und Fachanwälte – werden eine Vielzahl von Arbeitnehmern der Firma Schlecker durch Arbeitsrechtler beraten und vertreten, damit verhindert wird, dass die Arbeitnehmer der Firma Schlecker ihre Rechte vom vorläufigen starken Insolvenzverwalter eingeschränkt bekommen. Hierbei besteht ein erheblicher arbeitsrechtlicher Beratungsbedarf im Hinblick auf beabsichtigte Kündigungen von Arbeitsverhältnissen und Ansprüchen der Arbeitnehmer auf Zahlung von Insolvenzgeld. Denn die Arbeitnehmer der Firma Schlecker haben während der vorläufigen Insolvenzverwaltung einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld, der dem vertraglich vereinbarten Nettolohn entspricht. Für die von der Rechtsanwaltskanzlei Handschuh + Lehmann – Rechtsanwälte und Fachanwälte – vertretenen Mitarbeiter der Firma Schlecker sind wir derzeit damit beschäftigt, diese Ansprüche schnellst möglich durchzusetzen, damit soziale Härten für unsere Mandanten verhindert werden können.