Unsere Schwerpunkte

Auf folgende Rechtsgebiete haben wir uns spezialisiert:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
    Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute und Unternehmen umfasst, insbesondere die Regelungen der Rechtsbeziehungen von Kaufleuten und Unternehmen untereinander.
    Die Beratung und Begleitung von Gesellschaften bei Gründung, Umstrukturierung, Kapitalerhaltungsmaßnahmen, Umwandlungen, Nachfolgeregelungen und Unternehmenskäufe sind ebenfalls Kern unserer Tätigkeit. Genauso beraten und begleiten wir Gesellschafter sowie Geschäftsführungsorgane bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und in Konfliktfällen.
  • Arbeitsrecht
    Wir beraten in allen Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts, insbesondere zum Kündigungsschutzrecht, bei der Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, bei Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren, bei der Entwicklung von Erwerberkonzepten und auch im Bereich Insolvenzarbeitsrecht.
  • Insolvenzrecht, Insolvenz- und Sanierungsberatung
    Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit drei ständig bestellten Insolvenzverwaltern bietet die Kanzlei Handschuh + Lehmann umfassende Beratung, Schutz und Begleitung durch die unterschiedlichsten Formen des Insolvenzverfahrens. Unsere Fachanwälte im Insolvenzrecht begleiten Unternehmen, aber auch Einzelpersonen auf deren bisweilen schwierigen Weg durch ein Insolvenzverfahren und beraten auch schon im Vorfeld. Wir beraten bei Sanierungen nach dem ESUG, in Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Handschuh + Lehmann ist die Begleitung in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. In manchen Konstellationen ist der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung das probate Mittel, um den wirtschaftlichen Niederrang vielleicht doch noch abwenden zu können. Darüber hinaus zeigen wir auch Wege auf, die parallel zur Durchführung des Insolvenzverfahrens eine stabile Basis für einen wirtschaftlichen Neuanfang bieten können.
  • Vertragsrecht
    Das Vertragsrecht ist ungemein komplex und vielschichtig. Wir sind auf dem gesamten Gebiet des allgemeinen und besonderen Vertragsrechts tätig. Wir gestalten, prüfen und verhandeln für Sie Verträge, unterstützen Sie bei der Abwicklung von Verträgen und führen vertragsrechtliche Streitigkeiten für Sie – sowohl betreffend Handelsverträge zwischen Unternehmen als auch Verträge mit Verbrauchern.
  • Wirtschaftsrecht
    Unsere Beratung im Wirtschaftsrecht vereint viele unserer Tätigkeitsschwerpunkte; häufig geht es darum, verschiedene Themen in der Gesamtschau zu betrachten und aufeinander abzustimmen: Handelsverträge und AGB sollten ineinandergreifen und sich ergänzen, oft ist eine flankierende Geheimhaltungsvereinbarung angezeigt, um Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Geheimhaltung ist aber nicht nur ein Thema gegenüber Geschäftspartnern und Wettbewerbern, auch innerbetrieblich sollten Mitarbeiter hinsichtlich Know-How-Schutz sensibilisiert und im Zweifel verpflichtet werden. Unser Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht (mit großer Erfahrung im Bereich Sanierungsberatung) ermöglicht eine umfassende Beratung über den berühmten Tellerrand hinaus.
  • Familienrecht
    Wir beraten Sie gern zu allen Fragen des Familienrechts, insbesondere der Ehe und Lebenspartnerschaften, deren Scheidung und Aufhebung, des Güterrechts, wie zum Beispiel Zugewinn, oder den in erster Linie durch die Rechtsprechung geschaffenen Grundsätzen zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung außerhalb des Zugewinns, den vielfältigen Konstellationen des Unterhalts (Kindesunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt, Volljährigenunterhalt) und den Versorgungsausgleich.
  • Erbrecht
    Mit Fragen des Erbrechts hat nahezu jeder Mensch in seinem Leben irgendwann einmal etwas zu tun. Sei es, weil ihn ein Verstorbener willentlich oder unwillentlich als Erben eingesetzt hat oder aber weil man selbst bestimmen möchte, was mit dem hart Erarbeiteten nach dem eigenen Tod passieren soll. Testament und Testamentsgestaltung, Erb- und Pflichtteilsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung, Unternehmensnachfolge
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
    Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst die Bereiche Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen, weiter das Kreditvertragsrecht und das Recht der Kreditsicherung (einschließlich Auslandsgeschäft), das Recht des Zahlungsverkehrs, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft. Wir beraten darüber hinaus im Bereich Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft etc.
  • Wettbewerbsrecht
    Das Wettbewerbsrecht umfasst den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (die gewerblichen Schutzrechte und das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht). Die gewerblichen Schutzrechte werden von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt, zu denen u. a. das Markengesetz (MarkenG), das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), das Patentgesetz (PatG), das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), das Halbleiterschutzgesetz (HalbLSchG) und das Sortenschutzgesetz gehören. Diese Gesetze regeln – jeweils für ihren Anwendungsbereich – die Voraussetzungen dafür, wie ein dem Rechtsinhaber ausschließlich zustehendes Recht, ein sog. Immaterialgüterrecht, das auch Sonderschutzrecht genannt wird, entstehen kann. Das Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und zahlreiche Nebengesetze und Verordnungen) ist ein Teil des Wettbewerbsrechts, zu dem außer dem Lauterkeitsrecht noch das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) gehört. Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in ihrer Struktur. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten, Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.
  • Allgemeines Zivilrecht
    Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die rechtlichen Beziehungen der im Rechtsverkehr beteiligten natürlichen und juristischen Personen. Schwerpunkte bilden unsere Beratung im Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich auch in allen Bereichen des Mietrechts, des Leasingrechts und des Maklerrechts. Auch in den Bereichen des Verkehrs- und Versicherungsrechtes sind wir umfassend tätig. Wir verfügen außerdem über ein professionelles Forderungsmanagement.

Neben unseren Kernkompetenzen beraten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten. Fragen Sie uns.