Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung des Staates zu dem Bürger, soweit der Staat hoheitlich, d. h. im öffentlichen Interesse tätig wird.

Das Verwaltungsrecht ist sehr komplex und betrifft nahezu alle Lebensbereiche.

Das öffentliche Baurecht regelt etwa, welche baulichen Nutzungen zulässig sind und in welcher Weise ein Gebäude zu errichten ist. Das öffentliche Dienstrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen des Beamten zu seinem Dienstherrn. Das Gewerberecht regelt die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit und das Umweltrecht legt u.a. fest, welche Grenzwerte bei dem Betrieb von Anlagen einzuhalten sind.

In vielen Fällen sind Genehmigungen erforderlich oder muss ein Vorhaben zumindest bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Bei Verstößen gegen die einschlägigen Regelungen sind die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen befugt, einzuschreiten.

Behördliche Entscheidungen sind häufig von großer wirtschaftlicher Tragweite. Dies gilt beispielsweise dann, wenn es um die Zulässigkeit eines Bauvorhabens geht oder darum, ob und unter welchen Bedingungen eine Anlage oder ein Betrieb genehmigt werden kann.

Verfahren bei den Verwaltungsgerichten dauern erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Investitionsentscheidungen dulden jedoch in der Regel keinen langen Aufschub.

Daher ist es wichtig, bereits vor einer möglichen Entscheidung rechtlichen Rat einzuholen, damit auch die verwaltungsrechtlichen Aspekte einer Investitionsentscheidung geprüft, abgewogen und mögliche Konflikte mit den Behörden abgewendet werden können.

Unser auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts als Fachanwalt spezialisierte Kollege steht Ihnen in unserem Büro in Minden gerne für sämtliche Fragen dieses Rechtsgebiets zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Martin Bülter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Kanzleisitz: Minden

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