Vertragsrecht

Vertragsrecht ist ein anderen Rechtsgebieten übergeordnetes Rechtsgebiet. Es basiert auf dem Prinzip der Autonomie natürlicher und juristischer Personen, ihre Rechtsangelegenheiten in dem von Gesetz und Rechtsprechung gesetzten Rahmen selbst und frei zu regeln (Prinzip der Vertragsfreiheit). Verträge können nicht nur mit unterschiedlichem Inhalt zustande kommen, sondern auch auf unterschiedliche Art und Weise. Verträge kommen oft auch ohne schriftliche Abmachung zustande, teilweise sogar, ohne dass es den Vertragsparteien überhaupt bewusst ist. Es gibt aber auch Verträge, die streng formbedürftig sind, sei es, dass zu Ihrer Wirksamkeit Schriftform zwingend erforderlich ist, sei es, dass sie sogar notariell beurkundet werden müssen, damit überhaupt die gewollten Rechtsfolgen eintreten können. Notarielle Beurkundung ist z.B. bei Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen oder bei Verträgen über die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen erforderlich.

Das Vertragsrecht ist ungemein komplex und vielschichtig. Wir sind auf dem gesamten Gebiet des allgemeinen und besonderen Vertragsrechts tätig. Wir gestalten, prüfen und verhandeln für Sie Verträge, unterstützen Sie bei der Abwicklung von Verträgen und führen vertragsrechtliche Streitigkeiten für Sie.

Unter das Vertragsrecht fallen insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. In Verträgen sind im Übrigen nicht nur die auszutauschenden Leistungen zu definieren bzw. zu regeln. Häufig bedarf es zusätzlicher Regelungen, um das gewollte Geschäft einzelfallgerecht abzubilden, etwa durch einen vertraglich vereinbarten Eigentumsvorbehalt, durch bestimmte Regelungen zu Gewährleistung, Zahlungsweise, Verzug und Verjährung und zur sonstigen Vertragsabwicklung.

Immer gilt es, alle Vertragsbestandteile sauber aufeinander abzustimmen, die Interessen des Mandanten umzusetzen und bei der Gestaltung die gesetzlichen Anforderungen und die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben. Letzten Endes muss der Vertragsgestalter ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen beider Parteien herausarbeiten, damit Verträge nicht nur wirksam sind, sondern vor allem auch eine gute Basis für wirtschaftlich erfolgreiche Zusammenarbeit darstellen können. Die Gefahr späterer vertragsrechtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere vor Gericht, soll so gut wie möglich ausgeräumt werden.
Es kommt immer wieder im Zusammenhang mit Verträgen zu Rechtsstreitigkeiten, weil sie nicht klar genug formuliert sind, insbesondere weil sich einzelne vertragliche Regelungen sogar widersprechen. Dies gilt es zu vermeiden.

Die Wichtigkeit wirksamer Verträge und auch wirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als häufiger Vertragsbestandteil, kann nicht unterschätzt werden. Im Unternehmensrecht beispielsweise führt die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu einem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und bietet so die Grundlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Es gilt, durch eine weitsichtige Gestaltung unangemessene rechtliche sowie in der Folge oft wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Unabhängig davon, ob es sich etwa um Eheverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge, Unternehmensverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Lizenzverträge, Projektverträge, Immobilienverträge oder die Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen handelt.

Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen sowie auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Verträgen stehen wir Ihnen gern mit einer Vielzahl spezialisierter Anwälte und Fachanwälte zur Verfügung.

Standorte in Bückeburg, Minden und Hannover

Unsere auf dem Gebiet des Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gerne und kompetent, selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten unserer Standorte Bückeburg, Minden und Hannover finden Sie untenstehend.

Unsere Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht

Olaf Handschuh

Partner
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kanzleisitz: Bückeburg

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