Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht ist ein Bereich des Zivilrechts, der sich mit Verträgen über die Errichtung von Bauwerken befasst. Bauwerke sind nicht nur Gebäude, welche für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sondern auch Brücken, Straßen oder etwa Maschinenfundamente.

Das Architektenrecht ist wiederum ein Teilbereich des Baurechts, welcher das Vertrags- und Honorarrecht der Architekten umfasst. Das Honorarrecht ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt und legt die Preise für die Leistungen der Architekten für alle Beteiligten verbindlich fest.

Im privaten Baurecht bestehen eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen zwischen den an der Errichtung eines Bauwerkes beteiligten Personen und Unternehmen. In allen Phasen der Durchführung eines Bauvorhabens können Konflikte zwischen den Beteiligten entstehen.

Häufig haben derartige Konflikte erhebliche wirtschaftliche Folgen. Der Bauunternehmer wartet beispielsweise vergeblich auf die Werklohnzahlung oder der private Bauherr sieht Gefahren für seine Lebensinvestition. Aus diesem Grunde ist es wichtig, möglichst frühzeitig – etwa vor Vertragsschluss – um rechtlichen Rat nachzusuchen.

Nicht zuletzt im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer bei Bauprozessen sind wir bestrebt, etwaige Konflikte schnell und außergerichtlich zu lösen.

Wir beraten Sie gerne auf allen Gebieten des privaten Baurechts. Die auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne an unseren Standorten in Minden und Bückeburg zur Verfügung.

Die Daten für eine Kontaktaufnahme finden Sie untenstehend.

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Martin Bülter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Kanzleisitz: Minden

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