Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Eine Vielzahl von Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die im schlechtesten Fall zu einer Insolvenz führen können.

Mit unserem Team aus erfahrenen Spezialisten bzw. Rechtsanwälten aus dem Bereich Steuer-, Arbeits,- Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht begleiten wir auch im Auftrage von Banken und Sparkassen in Schieflage geratene Unternehmen bei der Sanierung. Hierbei ist anhand einer komplexen Analyse die Krisenursache festzustellen. Teilweise lässt sich bereits durch die Änderung einfacher organisatorischer und rechtlicher Strukturen ein in die Krise geratenes Unternehmen kurzfristig wieder in ruhigeres Fahrwasser bringen. Sowohl die Klärung als auch die am Unternehmen orientierte Beseitigung der Krisenursachen wird von unserem Sanierungsteam kompetent begleitet. Hierbei ist ein enger Austausch zwischen unserem Sanierungsteam und den entsprechenden Entscheidungsträgern unerlässlich, damit letztendlich die Krise zeitnah überwunden wird. Im Zuge dieser Sanierungsberatung ist häufig eine Restrukturierung des in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmens, sowohl durch eine Rechtsformänderung als auch durch eine Optimierung des Debitorenmanagements eine sinnvolle Lösung.

Insolvenzberatung

Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen in der Insolvenzordnung, insbesondere der gesetzlichen Regelungen zum Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, ist ein geordnetes Insolvenzverfahren ein geeignetes Instrument, um ein in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenes Unternehmen dauerhaft zu sanieren.

Nur durch die fachlich kompetente richtige Weichenstellung vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann gewährleistet werden, dass die vom Gesetzgeber neuerdings zur Verfügung gestellten insolvenzrechtlichen Instrumente letztendlich auch zu einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens in der Insolvenz führen.

Hierzu gehört auch die insolvenzrechtliche Beratung des Unternehmens und der Entscheidungsträger im vorinsolvenzlichen Zeitraum und während der Dauer des Insolvenzverfahrens. Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Entscheidungsträger von Unternehmen gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise die sich sehr schnell realisierenden persönlichen Haftungsgefahren. Die persönlichen Haftungsgefahren für Entscheidungsträger von krisengeschüttelten Unternehmen beruhen auf erheblichen rechtlichen Änderungen sowohl in der InsO als auch im GmbHG.

Ein Hauptaugenmerk unserer insolvenzrechtlichen Beratungsleistung unserer Anwälte in Minden, Bückeburg und Hannover liegt daher insbesondere in der Vermeidung von Haftungsgefahren für Entscheidungsträger von Unternehmen.

Hinsichtlich der Vermeidung von Haftungsverantwortlichkeiten für die Entscheidungsträger von Unternehmen liegt unser Hauptaugenmerk auf der rechtzeitigen und inhaltlich korrekten Insolvenzantragstellung, damit nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Entscheidungsträger eines Unternehmens vermieden werden, sondern auch strafrechtliche Risiken.
Gerade die Haftung von Entscheidungsträgern unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten ist im Bereich des Insolvenz- als auch des Strafrechts in den letzten Jahren durch Änderungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung der Obergerichte stark verschärft worden.

Die Sanierung eines Unternehmens über ein Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren ist eine realistische Chance, das Unternehmen zusammen mit den Entscheidungsträgern erfolgreich zu sanieren. Denn über das Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren besteht die Möglichkeit, das krisengeschüttelte Unternehmen unter Einbeziehung der diversen Gläubigergruppen (Banken/Lieferanten/Arbeitnehmer) einvernehmlich wieder auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen.

Sofern die Sanierung eines Unternehmens über ein Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren nicht die optimale Lösung darstellt, muss im Rahmen der Rechtsberatung auch über die Möglichkeiten einer übertragenden Sanierung nachgedacht werden.

Durch eine übertragende Sanierung ist es möglich, die ein Unternehmen belastenden Altverbindlichkeiten abzuwerfen und durch einen neuen Rechtsträger mit entsprechender Kapitalausstattung eine Grundlage zu schaffen, dauerhaft wieder das Unternehmen in die Gewinnzone zu führen.

Standorte in Bückeburg, Minden und Hannover

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne und kompetent im Bereich Insolvenzrecht sowie selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten unserer Standorte Bückeburg, Minden und Hannover finden Sie untenstehend.

Weitere Schwerpunkte im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Unsere Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Olaf Handschuh

Partner
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kanzleisitz: Bückeburg

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Matthias Lehmann

Partner
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

Kanzleisitz: Minden und Hannover

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Marianne Katharina Poeppel

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Qualitätsmanagementbeauftragte

Kanzleisitz: Minden

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