Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst zum einen das Recht des unlauteren Wettbewerbsrechts sowie zum anderen das Kartellrecht.

Die Regelungen zum unlauteren Wettbewerb, auch Lauterkeitsrecht genannt beziehen sich auf ein faires Verhalten im wirtschaftlichen Dienstleistungs- und Warenaustausch. Das Lauterkeitsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber sowie auch dem Schutz der Verbraucher. Es wird auch das Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst unverfälschten Wettbewerb geschützt. Verbraucher sollen insbesondere vor irreführender Werbung geschützt werden, Wettbewerber davor, dass beispielsweise mit Erfolgen geworben wird, die einem anderen zuzuordnen sind. So ist etwa die Verwendung von Abbildungen von Werken eines Mitbewerbers wettbewerbsrechtlich relevant, wenn der Werbende diese Werke als seine eigene darstellt oder den Eindruck vermittelt, es handele sich um seine Werke.

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb in seiner Struktur. Es soll einen freien Leistungswettbewerb gewährleisten und Monopole sowie wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen einzelnen Unternehmen verhindern sowie abgestimmte Verhaltensweisen, insbesondere Preisabsprachen, zwischen Unternehmen. Das Kartellrecht ist in Deutschland geregelt im GWB, zunehmend mehr Bedeutung erhält jedoch das EU-Kartellrecht. Das Kartellrecht beinhaltet gewisse Schwellenwerte und die Regelungen des Kartellrechts greifen erst ab Erreichung dieser Schwellenwerte, die im Einzelnen zu ermitteln sind.

Wir sind für Unternehmen und Verbraucher tätig im Bereich des Lauterkeitsrechts, insbesondere bei der Erstellung sowie Abwehr von Abmahnungen und führen gerichtliche Auseinandersetzungen, z.B. Unterlassungsklagen.

Auch das IT-Recht gehört in weiten Teilen zum Wettbewerbsrecht, sodass es häufig auch vertiefter Kenntnisse im Recht der Informationstechnologie bedarf.

Wenn Sie einen Wettbewerber abmahnen wollen oder sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzen möchten, sprechen Sie uns gern an. Sofern es um die rechtssichere Gestaltung Ihres Werbeauftritts geht und Sie eine präventive Beratung benötigen, stehen wir ebenfalls jederzeit gern zur Verfügung.

Standorte in Bückeburg, Minden und Hannover

Unsere auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gerne und kompetent, selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten unserer Standorte Bückeburg, Minden und Hannover finden Sie untenstehend.