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Kanzlei2021-12-01T12:38:57+01:00

Kompetente Beratung für Ihren Erfolg.

Die Kanzlei Handschuh+Lehmann ist eine überregional tätige Anwaltskanzlei mit Standorten in Bückeburg, Minden und Hannover. Wir beraten seit unserer Gründung im Jahre 2001 in erster Linie Unternehmen und Privatpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Unsere Spezialisierung liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie in der Sanierung von Unternehmen. Zudem vertreten und beraten wir unsere Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Bei rechtsübergreifenden Problemstellungen steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern und Kaufleuten zur Verfügung. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und kaufmännisches Verständnis können Sie aufgrund unserer Erfahrungen aus der Insolvenzverwaltung voraussetzen.

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Ihre Kanzlei Handschuh + Lehmann

Unsere Rechtsanwälte

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

BGH-Urteil zu Verwahrentgelten: Banken-Klauseln unwirksam

13.02.2025|Allgemein|

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 entschieden, dass Klauseln zu Verwahrentgelten in Giroverträgen gegen das Transparenzgebot verstoßen und somit gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen [...]

Gute Nachrichten für Vermieter

08.08.2024|Allgemein|

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil vom 10.07.2024 entschieden, dass eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch [...]

Neues Gesellschaftsregister für GbR

27.06.2023|Handels- und Gesellschaftsrecht|

Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MOPeG) in Kraft. Hierin wird zum 01.04.2024 ein Gesellschaftsregister für rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nach § 705 Abs. 2 BGB n. F. geschaffen. Hiervon sind nur am Rechtsverkehr teilnehmende [...]

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