Anfechtungsrecht / Vertretung von Gläubigerinteressen / Insolvenzantragstellung / Geschäftsführerhaftung

Anfechtungen

Wir beraten Sie, wenn Sie sich der Anfechtung eines Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es Sie als Unternehmen und ehemaligen Geschäftspartner oder aber als Gesellschafter der insolventen Firma betrifft. Uns zeichnet eine langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht aus. Was uns von anderen Anfechtungsspezialisten unterscheidet, ist der Umstand, dass wir nicht nur Fachanwälte für Insolvenzrecht sind, sondern als Insolvenzverwalter selber Anfechtungen durchsetzen müssen. Wir kennen uns deshalb auf beiden Seiten aus. Wir wissen, wie der Gegner „tickt“. Außerdem kennen wir aus der eigenen Insolvenzverwaltung die üblichen Schwachstellen, an welchen angesetzt werden muss, um einen Anfechtungsanspruch erfolgreich abzuwehren.

Gläubigerinteressen

Wir vertreten Gläubiger in Insolvenzverfahren. Aus eigener Erfahrung als Insolvenzverwalter wissen wir, dass insbesondere Lieferanten und andere gesicherte Gläubiger ihre Rechte im Insolvenzverfahren oftmals nicht richtig und vollständig wahrnehmen. Dies betrifft beispielsweise die Wahrung der Rechte von Lieferanten im Rahmen der vorläufigen Insolvenz, bei Weiterbelieferung des insolventen Kunden, Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten etc.. Werden die Rechte durch den Gläubiger nicht rechtzeitig und deutlich wahrgenommen, kann es zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Eine Beratung ist in diesen Fällen günstiger als der finanzielle Verlust, welcher nur noch durch die Anmeldung zur Insolvenztabelle verfolgt werden kann.

Insolvenzantragstellung

Wir stellen Insolvenzanträge für Unternehmen und Privatpersonen und begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren. Hierdurch konnten in der Vergangenheit vielfach persönliche Haftungsszenarien und Folgeinsolvenzen vermieden werden.

Geschäftsführerhaftung

Des Weiteren vertreten wir Geschäftsführer und andere Organe, welche sich dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung, des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und sonstigen persönlichen Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen.

Standorte in Bückeburg, Minden und Hannover

Unsere auf dem Gebiet Gläubigerinteresse / Anfechtungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gerne und kompetent, selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten unserer Standorte Bückeburg, Minden und Hannover finden Sie untenstehend.