Abwertende Äußerungen in Whats-App-Gruppen können eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Ist eine kleine WhatsApp-Gruppe rechtlich als geschützter privater Raum anzusehen, in dem Vorgesetzte ohne Konsequenzen beleidigt werden können? Dies ist im Allgemeinen nicht der Fall, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 24.08.2023, Az. 2 AZR 17/23) entschieden hat. Falls beleidigende [...]