Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 entschieden, dass Klauseln zu Verwahrentgelten in Giroverträgen gegen das Transparenzgebot verstoßen und somit gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Bankkunden und Kreditinstitute gleichermaßen.

Was sind Verwahrentgelte?

Verwahrentgelte wurden von Banken in den vergangenen Jahren insbesondere in Niedrigzinsphasen eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Gebühr, die auf Guthaben auf Girokonten oder anderen Einlagekonten erhoben wird. Diese Praxis wurde vielfach als „Negativzinsen“ bezeichnet.

BGH: Verwahrung ist eine Hauptleistung des Girovertrags

Laut BGH ist die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten neben der Zahlungsdienstleistung eine Hauptleistung des Girovertrags. Daher unterliegt die Klausel zur Erhebung eines Verwahrentgelts zwar keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, verstößt aber gegen das Transparenzgebot des BGB. Banken müssen klar definieren, auf welches Guthaben sich das Verwahrentgelt bezieht und wie genau es berechnet wird. Die untersuchten Klauseln waren zu unbestimmt und somit unwirksam.

Auswirkungen auf Verbraucher

Bankkunden profitieren von diesem Urteil erheblich:

  1. Verwahrentgelte auf Girokonten dürfen nicht mehr ohne transparente Regelungen erhoben werden.
  2. Betroffene Verbraucher können bereits gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern.
  3. Banken müssen ihre AGB überarbeiten und künftig klare Regelungen treffen.

Was gilt für Tagesgeld- und Sparkonten?

Besonders kritisch beurteilte der BGH Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Sparkonten. Da diese Konten hauptsächlich der Geldanlage dienen, widerspricht eine Gebühr für die Verwahrung dem Grundgedanken dieser Sparformen. Die Erhebung solcher Entgelte stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar und wurde für unwirksam erklärt.

Rückforderungen und Handlungsempfehlung

Verbraucher, die Verwahrentgelte gezahlt haben, sollten jetzt handeln:

  1. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf gezahlte Verwahrentgelte.
  2. Fordern Sie Ihr Geld schriftlich von Ihrer Bank zurück.
  3. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten, falls Ihre Bank die Erstattung verweigert.

Fazit

Das BGH-Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern und sorgt für mehr Transparenz im Bankwesen. Verwahrentgelte auf Girokonten sind nur unter klar definierten Bedingungen zulässig, während sie auf Tagesgeld- und Sparkonten grundsätzlich unwirksam sind. Bankkunden sollten ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls unrechtmäßig gezahlte Entgelte zurückfordern.

Sie haben Fragen oder möchten Ihr Geld zurückfordern? Kontaktieren Sie uns! Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent und effizient.

Autor:
Christopher Hohensee
Rechtsanwalt