Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht und das Recht der steuerlichen Ordnungswidrigkeiten befassen sich mit der Ahndung von Verstößen gegen steuerliche Pflichten.

Dies umfasst Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise fahrlässige Verstöße gegen Buchführungs- und Dokumentationspflichten und die strafrechtlich relevante vorsätzliche Steuerverkürzung, die Steuerhinterziehung.

Der Steuerpflichtige entgeht im Falle der Steuerhinterziehung einer Bestrafung, wenn er rechtzeitig vor Entdeckung der Tat durch die Steuerbehörden eine Selbstanzeige erstattet.

Aber auch wenn ein Ermittlungsverfahren bereits eröffnet wurde, kann eine strafrechtliche Verurteilung vermieden werden.

Daher ist es sehr wichtig, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit den steuerlichen Ermittlungsbehörden.

Unser Büro in Minden steht Ihnen gerne für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

Unsere Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Steuerstrafrecht

Martin Bülter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Kanzleisitz: Minden

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