Planinsolvenz in Eigenverwaltung

Mit dem am 01.03.2012 in Kraft getretenen ESUG sollen Sanierungen einfacher, effektiver und schneller gemacht werden. Hierbei ist insbesondere eine Stärkung der Eigenverwaltung im Fokus des Gesetzgebers gewesen.

Gerade für mittelständische Unternehmen bietet die Planinsolvenz in Eigenverwaltung eine herausragende Möglichkeit, eine langfristige Unternehmenssanierung vorzunehmen.

Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist die Wiederherstellung des Eigenkapitals durch einen Insolvenzplan. Hierbei ist es nicht notwendig, dass dem zu sanierenden Unternehmen von außen Kapital zuzuführen, da ausreichend Liquidität durch Insolvenzgeld und die Nichtberücksichtigung ungesicherter Altverbindlichkeiten geschaffen werden kann. Das erfreuliche Ergebnis ist es dann, dass zusätzliche Gesellschaftermittel oder Bankkredite nicht erforderlich werden. Wird dann gleichzeitig mit einem begleitenden Sanierungskonzept das Unternehmen wieder flottgemacht, kann sehr schnell wieder Profitabilität erreicht werden und die Gesellschafter behalten ihre Anteile.

Die gegenüber dem Insolvenzgericht zu beantragende Insolvenzverwaltung ist grundsätzlich zu kombinieren mit einem Insolvenzplan, der die Möglichkeit für das zu sanierende Unternehmen eröffnet, einen Sanierungsversuch unter dem Schutz eines geordneten Insolvenzverfahrens frühzeitig zu beginnen. Nur ein derartiger frühzeitiger Sanierungsversuch erhöht die Sanierungschancen deutlich.

Eine Besonderheit des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung besteht auch darin, dass der jeweilige Schuldner (zu sanierendes Unternehmen) Herr des Verfahrens bleibt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Unternehmen grundsätzlich behält. Ihm wird lediglich ein sog. Sachwalter von Amts wegen zur Seite gestellt, der die Geschäftsführung überwacht. Die Sachkunde der alten Geschäftsführung steht daher dem zu sanierenden Unternehmen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Im Ergebnis lässt sich eine Sanierung eines Unternehmens in einem Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung und Insolvenzplan häufig sehr reibungslos und zeitnah erreichen. Die Eigenverwaltung im Insolvenzplanverfahren ist daher ein großer Schritt in Richtung der Sanierung von Unternehmen.

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