In der derzeit grassierenden Pandemie geraten immer mehr Selbstständige und Unternehmen aus den bekannten, von dem Coronavirus besonders betroffenen Branchen in den Bereich der Insolvenzantragspflicht. Mit drei Fachanwälten für Insolvenzrecht, die über viele Jahre selbst als Verwalter tätig waren und sind, berät unsere Kanzlei in allen Krisensituationen und auch unabhängig von der Frage, ob Insolvenzreife bereits eingetreten ist oder ein Insolvenzantrag schon gestellt wurde. Neben der Vermeidung der Strafbarkeit von Geschäftsführern und deren Haftung geht es uns vor allem um den Erhalt ertragsfähiger Teile des Unternehmens und die Rettung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Unternehmers. Sie dürfen daher kompetente Beratung zu allen Fragen der Sanierung, des Schutzschirmverfahrens, der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens wie auch der Restrukturierung erwarten.

Nur wer weiß, wie die teilweise komplizierten insolvenzrechtlichen Mechanismen funktionieren, kann hier optimal beraten. Wir tun dies gern.

Autor:
Matthias Lehmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zert. Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)